I. Definition der Müllverbrennungsanlage (gemäß 2000/76/EC)
Als "Müllverbrennungsanlage" gilt eine stationäre oder mobile technische Einheit und Anlage zur thermischen Müllverarbeitung, mit oder ohne Nutzung der durch die Verbrennung entstandenen Wärme.
Dies umfasst eine Verbrennung ebenso wie weitere Methoden der thermischen Verarbeitung, wie z.B. Pyrolyse, Vergasung oder Plasmaverfahren, Diese Definition bezieht sich auf das Areal sowie die gesamte Müllverbrennungsanlage, einschließlich sämtlicher
- Verbrennungsstraßen, der Abfallannahme,
- der Lagerung, der Anlagen für die vorläufige Abfallaufbereitung vor Ort,
- auf das System Abfall – Brennstoff und das Luftzuleitungssystem,
- die Kessel,
- die Anlagen für die Verbrennungsgasreinigung,
- die örtliche Anlage für die Verarbeitung und Lagerung von Resten und Abwassereinfang,
- den Kamin, die Anlagen und das System für die Steuerung der Verbrennungsbedingungen sowie für ihre Überwachung und
- Aufzeichnung.